Bezahlung für ehrenamtliche Tätigkeiten

Vergütung
Die ehrenamtlichen Tätigkeiten werden per Definition nicht mit einer Bezahlung entlohnt. Dennoch gibt es sogenannte Aufwandsentschädigungen, unter denen die Tätigkeiten weiterhin unter die eines Ehrenamtes fallen. Hier entscheiden jeder Verein und jede Organisation selbst, ob eine Aufwandsentschädigung bezahlt wird oder werden kann. Damit werden beispielsweise Ausgaben ausgeglichen, die man als ehrenamtlicher Helfer für seine Tätigkeiten hatte. Natürlich ist auch eine Entschädigung der aufgewendeten Zeit möglich. Hierbei gilt für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten gleichermaßen die Grenze von 840 Euro im Jahr, um steuerfrei zu bleiben.

Quelle: Deutsches Ehrenamt

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